Unter dieser Rubrik werden Fragen beantwortet, die für Studenten von genereller Bedeutung sind und daher häufig gestellt werden.
3. Nach welchen Modalitäten wird die Diplomvorprüfung in Politikwissenschaft durchgeführt?
Am 15. November 2000 traten für die Diplomvorprüfung in Politikwissenschaft folgende offizielle Prüfungsregelungen in Kraft, die ab dem Studentenjahrgang 2000 gelten:
Nach § 8 (2) der Fachprüfungsordnung Staats- und Sozialwissenschaften (FPO) muß im Fach Politikwissenschaft für das Vordiplom eine vierstündige Klausur geschrieben werden. In dieser Klausur werden alle vier politikwissenschaftlichen Teilgebiete (Politische Theorie, Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre, Internationale Politik, Sicherheitspolitik) auf der Basis der jeweiligen Einführungsvorlesungen geprüft.
Hierfür gilt folgendes Verfahren:
1) Jede Professur stellt für ihr Teilgebiet eine Prüfungsaufgabe, die in 60 Minuten bearbeitet werden kann.
2) Die Beurteilung der Prüfungsaufgabe des Teilgebiets obliegt der jeweiligen Professur.
3) Alle Teilgebiete sind zu bearbeiten.