Unter dieser Rubrik werden Fragen beantwortet, die für Studenten von genereller Bedeutung sind und daher häufig gestellt werden. |
![](images/Abstandhalter.gif) |
![](images/Abstandhalter.gif) |
6. Nach welchen Modalitäten wird die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft durchgeführt? |
![](images/Abstandhalter.gif) |
Am 15. November 2000 traten für die Diplomprüfung in Politikwissenschaft folgende offizielle
Prüfungsregelungen in Kraft, die ab dem Studentenjahrgang 1998 gelten:
|
![](images/Abstandhalter.gif) |
Im Einklang mit § 11 (3) a der Fachprüfungsordnung Staats- und Sozialwissenschaften (FPO) gilt folgende
Vorgehensweise: |
![](images/Abstandhalter.gif) |
1) | Alle vier Fachvertreter (Politische Theorie, Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre, Internationale
Politik, Sicherheitspolitik) stellen für ihr Teilgebiet jeweils drei Prüfungsaufgaben, von denen der
Prüfungskandidat nach eigener Wahl und in Übereinstimmung mit den folgenden Punkten 2 und 3 eines zu bearbeiten hat.
|
2) | Der Prüfungskandidat muß die Prüfungsaufgabe in zwei der vier politikwissenschaftlichen Teilgebiete bearbeiten.
|
3) | Dabei darf er jedoch nicht dasjenige Teilgebiet auswählen, in dem er seine Diplomarbeit verfaßt hat.
|
4) | Die Beurteilung der Prüfungsaufgabe des Teilgebiets obliegt der jeweiligen Professur.
|
5) | Beide Teilgebiete sind zu bearbeiten.
|
6) | Die mündliche Prüfung legt der Prüfungskandidat in den beiden Teilgebieten ab, die er in der Klausur nicht
bearbeitet hat. Die Prüfungszeit beträgt in jedem Teilgebiet 20 Minuten.
|
7) | Eine nicht in einem der vier politikwissenschaftlichen Teilgebiete geschriebene Diplomarbeit wird dem
Teilgebiet zugeordnet, das der politikwissenschaftliche Zweitgutachter vertritt. |
![](images/Abstandhalter.gif) |